3. Mit rechtswirksamem Abschluss des nachgewiesenen und/oder
vermittelten Vertrages entsteht folgender Provisionsanspruch:
- bei Abschluss eines Kaufvertrages oder Tauschvertrages über Haus- und Grundbesitz sowie
über Eigentumswohnungen von Käufer und Verkäufer je 3% + gesetzl. MwSt. des vertraglich
vereinbarten Gesamtkaufpreises sowie der vereinbarten Nebenleistungen; bei Erwerb
entsprechender Optionen oder Vorkaufsrechte 1%
- bei Erbbaurechten von beiden Vertragsparteien je 3 % + gesetzl. MwSt. vom Verkehrswert
- bei Miet- und Pachtverträgen bis zu 5 Jahren Vertragsdauer 2 Monatsmieten + gesetzl. MwSt.
- bei Miet- und Pachtverträgen von über 5 Jahren 3% + gesetzl. MwSt. der 10-Jahresmiete,
mindestens jedoch 2 Monatsmieten + gesetzl. MwSt., wobei Miet-/Pachtoptionen der
Vertragslaufzeit zugerechnet werden
- bei Vermittlung sonstiger Verträge sowie Werklieferungsverträgen und
Generalübernahmeverträgen von jeder Vertragspartei 3 % + gesetzl. MwSt. des Vertragswertes.