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Die Haftung für
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch Erfüllungsgehilfen gleich welcher
Art, bleibt unberührt. Sie ist jedoch - außer bei Vorsatz - auf den vorhersehbaren
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
10. Änderungen oder Ergänzungen des Maklervertrages einschließlich dieser
Schriftformklausel bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Abbedingung dieser
Schriftformklausel.
11. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der
Landkreis Mettmann.
12. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, Landkreis Mettmann.
13. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder werden, wird
dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
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